Das Einkommen des Revierjägers Josef Höhne in Hungertuch

Historischen Dokumenten zufolge beherbergte das Dorf Hungertuch (tschechisch Hladov), das nördlichste in Böhmen gelegene Dorf, einen herrschaftlichen Jäger namens Josef Höhne (auch Hehne geschrieben) (* etwa 1718 in Böhmisch-Kahn; † 18. April 1810 in Hungertuch), der in der Residenz mit der Hausnummer 68 lebte. In den bisher erschlossenen historischen Quellen wird Josef Höhne erstmals anlässlich seiner Heirat mit Anna Maria Katze (* 11. Februar 1740 in Böhmisch-Kahn; † 3. Dezember 1778 in Hungertuch) am 19. November 1765 in Böhmisch Kahn als herrschaftlicher Jäger erwähnt. Für seine Dienste erhielt er jährlich folgende Bezüge von der Herrschaft:

BezugMenge
Bargeld12 Florin (fl.)
Weizen1 Scheffel (Str.) 2 1/2 Metzen
Korn5 Scheffel (Str.) 1 Viertel
Gerste3 Viertel 1 Metzen
Arbes (Erbsen)1 Viertel 2 1/2 Metzen
Haber (Hafer)3 Scheffel (Str.) 1 Viertel
Salz36 Seidel
Weiches Holz6 Klaftern

Hinweise

Der ‚Scheffel‚ (Str.), ein Volumenmaß für trockene Güter wie Getreide, war in der Landwirtschaft weit verbreitet. Die Größe eines Scheffels konnte regional variieren, lag aber in der Regel bei etwa 50 bis 56 Litern. Er diente der Bemessung der Ernte und war essentiell für Handel und Wirtschaft.

Das ‚Viertel‘ war eine Untereinheit des Scheffels, die oft im Kontext von Getreidemaßen genutzt wurde. Es half dabei, präzisere und kleinere Mengen als einen ganzen Scheffel anzugeben, was besonders im lokalen Handel von Nutzen war. Ein Viertel entsprach dem vierten Teil eines Scheffels.

Der ‚Metzen‘, eine weitere Untereinheit des Scheffels, entsprach dem vierten Teil des Viertels oder 16ten Teil eines Scheffels. Dieses Maß war besonders im Getreidehandel gebräuchlich, um kleinere Mengen zu messen.

Der ‚Seidel‚ war eine Flüssigkeits- und Getreidemaßeinheit, die je nach Region unterschiedlich groß sein konnte. Oft umfasste ein Seidel etwa 0,5 Liter.

Der ‚Klafter‚, wurde bei der Messung von Holz als ein Raummaß verwendet. Ein Klafter entsprach dem Rauminhalt eines Holzstapels mit einer Länge und Höhe von je einem Klafter (6 Fuß).

Der Begriff ‚Korn‘ ist grundsätzlich eine Sammelbezeichnung für alle Arten von Getreidekulturen, einschließlich Weizen, Gerste, Hafer usw. In einigen historischen Quellen stand „Korn“ wahrscheinlich für eine bestimmte, lokal vorherrschende Getreidesorte, die infolge nicht konkreter genannt wurde.

Quellen

  • Rudolf Köhler: Das Einkommen der herrschaftlichen Angestellten zu Schönwald um die Mitte des 18. Jahrhunderts. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 14. Jahrgang, 1934, 1. Heft. Selbstverlag, 1934, S. 29f.
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Das Wirtshaus in Pömmerle und seine historische Bedeutung

In den nordböhmischen Grundbüchern ist das Wirtshaus in Pömmerle (tschechisch Povrly) erstmals ab dem Jahr 1594 verzeichnet. Zu dieser Zeit bestand der Ort aus 28 Häusern, wovon drei der Herrschaft Prießnitz und Blankenstein (auch Plankenstein; tschechisch Blansko) unter Rudolf von Bünau unterstanden. Das Wirtshaus mit der Hausummer 1 an der Elbe diente als Versorgungsort für die lokalen Untertanen sowie als Sammelstelle für die herrschaftlichen Abgaben.

Die Gastwirte, in den Urkunden als „Kretschmare“ bezeichnet, waren von einigen Verpflichtungen befreit, was auf ihre Sonderstellung innerhalb der hierarchischen Struktur der Leibeigenschaft hinweist. In den historischen Dokumenten werden unter anderem Mathias und Merten Höhne aus Haus Nr. 4 als Betreiber dieses Wirtshauses genannt.

Ihre Rolle beschränkte sich nicht nur auf das Gastgewerbe, sondern sie fungierten auch als Verwalter des herrschaftlichen Bier-, Wein-, Kaffee- und Fleischzwang. Das Gebäude diente als Lager- und Umschlagplatz für die herrschaftlichen Produkte. Einige Waren wurden in kleinen, der Herrschaft gehörenden Kähnen angeliefert. Die Bewohner der Ortschaften Nestersitz (tschechisch Neštědice), Wesseln (tschechisch Veselí), Mosern (tschechisch Mojžíř) und Mörkau (tschechisch Mírkov) waren verpflichtet, ihren Bedarf an Bier, Wein und Fleisch über das Wirtshaus in Pömmerle zu beziehen. Zudem waren die Bauern dieser Dörfer verpflichtet, ihr zum Verkauf bestimmtes Vieh zuerst dem Wirt anzubieten.

Nach einem Brand des Wirtshauses im Jahr 1729 wurde dieses durch die Herrschaft im Jahr 1730 wieder aufgebaut. Am 30. Juni 1736 erfolgte der Verkauf des Wirtshauses von dem Grafen von Carolin an Johann Georg Kündiger, einen Untertan der Herrschaft Prießnitz. Nach dem Verkauf fielen die Ländereien, die zum Wirtshaus gehörten, an den Hof in Mosern zurück.

Das Wirtshaus war zumindestens bis ins Jahr 1931 zuletzt als „Gasthaus zum Kreuzbach“ erhalten.

Quellen

  • Klemens Schmidt: Die ehemals herrschaftlichen Gebäude in Pömmerle. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 11. Jahrgang, 1931, 4. Heft. Selbstverlag, 1931, S. 163.
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Münzenfund beim Brunnenbau bei Emil Höhne

Im böhmischen Ort Gratschen (tschechisch Radešín) wurden im Juli 1929 auf dem Anwesen Gratschen Nr. 1 von Emil Höhne bei Grabungsarbeiten für einen Brunnen etwa 60 gleichartige alte Silbermünzen entdeckt. Die Münzen befanden sich in einem bemerkenswert guten Zustand, was darauf hindeutet, dass sie möglicherweise einmal vergraben wurden, um sie zu schützen oder zu verbergen.

Durch einen Herausgeber einer Münzzeitschrift, H. Wodiczka aus Budweis, konnten die Münzen als „Meißner Groschen„, genauer als „Schwertgroschen“ bestimmt werden, die gemäß der Münzordnung von 1456 geprägt wurden. Diese Münzbezeichnung lautet offiziell „Grossus March. Misnensis“.

Der Ausdruck „Grossus March. Misnensis“ ist aus dem Lateinischen abgeleitet und kann in folgende Bestandteile zerlegt werden:

  • Grossus: Dieser Begriff bezieht sich auf eine mittelalterliche Münze, bekannt als „Groschen“ im Deutschen. Ein Groschen war eine gängige Silbermünze in vielen europäischen Regionen während des Mittelalters und der Frühen Neuzeit.
  • March.: Dies ist eine Abkürzung für „Marchia“ oder „Mark“, die auf eine Grenzregion oder ein Grenzgebiet hinweist. Im mittelalterlichen Europa bezeichnete eine Mark oft ein Grenzgebiet oder eine Grenzprovinz.
  • Misnensis: Dies bezieht sich auf die Stadt Meißen in Sachsen, Deutschland. „Misnensis“ ist das lateinische Adjektiv für „aus Meißen“ oder „zugehörig zu Meißen“.

Zusammengenommen bedeutet „Grossus March. Misnensis“ also „Meißner Groschen“ oder „Groschen der Mark Meißen“. Es handelt sich dabei um eine Münze, die im mittelalterlichen Herzogtum Sachsen, speziell in der Region um Meißen, geprägt wurde. Der Meißner Groschen war eine bedeutende und weit verbreitete Münze in Mitteleuropa während des Mittelalters.

Durch die Bemühungen des Gendarmeriewachtmeisters Emil Dašatko in Aussig wurden 40 der gefundenen Münzen dem Aussiger Museum übergeben und dort ausgestellt.

Solche Funde sind für Historiker, Archäologen und Numismatiker von großer Bedeutung, da sie Licht auf historische Handelsrouten, Wirtschaftssysteme und soziokulturelle Aspekte einer Region oder eines Zeitraums werfen können. Der Münzenfund in Gratschen ist ein Zeugnis der Vergangenheit und bietet einen Einblick in die Münzprägung und Wirtschaft des 15. Jahrhunderts in der Region.

Quellen

  • Mitteilungen: Münzenfund. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 9. Jahrgang, 1929, 3. Heft. Selbstverlag, 1929, S. 143.
  • im Text verlinktes Kartenmaterial des tschechischen Geoportals ČÚZK
  • Beitragsbild: fiktives, mit DALL·E 3 erstelltes Bild

Eine Brautausstattung für Anna Höhne im 17. Jahrhundert

Im Jahr 1691 übernahm Jakob Höhne (* 29. März 1670 (?); † 6. Februar 1720 in Leukersdorf) im Alter von zirka 21 Jahren das Bauerngut mit der Hausnummer 35 im böhmischen Ort Leukersdorf (tschechisch Čermná) seines gleichnamigen, im Jahr zuvor verstorbenen Vaters, den Bauern Jakob Höhne (* etwa 1627 in München; † etwa 22. Juli 1690 in Leukersdorf). In einem Kaufvertrag, der im Jahr 1923 auszugsweise durch Wenzel Plaschke – einem Bewohner von Leukersdorf – veröffentlicht wurde, verpflichtete sich der jüngere Jakob Höhne zugleich seiner älteren, zu diesem Zeitpunkt noch unverheirateten Schwester Anna Höhne (* etwa 1665; † etwa 24. März 1699 in Leukersdorf) bestimmte Güter und Geldbeträge für eine etwaige Hochzeit bereitzustellen.

Die Vereinbarung sah unter anderem vor, dass Anna zwei Schock erhält, die von der Kaufsumme für das Bauerngut abgezogen werden sollten. Das Schock war in Böhmen eine Rechnungsmünze. Für die Hochzeitsfeierlichkeiten wurde vereinbart, dass für zwei Tische Mahlzeiten bereitgestellt oder stattdessen vier Schock in Geld an Anna gezahlt werden.

In Bezug auf die Kleidung für Anna war bspw. vorgesehen, dass acht Ellen schwarzes Tuch für einen Rock und einen Mantel bereitgestellt werden sollten, wobei der Preis pro Elle bei 45 Kreuzern liegen sollte. Der Rock sollte mit acht Ellen Samtschnur zum Preis von 33 Kreuzer gefertigt werden. Hinzu kamen schwarzes Tschmoschel-Fell (wahrscheinlich eine Fellart vom Schaf), Schuhe, Strümpfe, Grobgrün (wahrscheinlich ein starkfädiger Wollstoff von geringer Qualität) für ein Wams (eine Oberbekleidung, die eine Art vorläufer der Weste ist) und ein Vortuch (wahrscheinlich ein Kleidungsstück, das zum Schutz der Kleidung dient) und diverse Accessoires wie Hornknöpfe und Damast.

Zusätzlich waren diverse Haushaltsgegenstände Teil der Ausstattung, darunter bspw. eine Lade (Truhe) mit Schlössern, ein Butterfass, zwei kleine Fässer, ein Milchfass, zwei Wasserkannen, ein Dutzend Teller und Löffel sowie Hauben.

Des Weiteren wurde Vieh als Teil der Ausstattung in die Vereinbarung aufgenommen. Anna sollte im ersten Jahr nach ihrer Hochzeit eine Kuh erhalten, im zweiten Jahr ein Kalb und im vierten Jahr eine weitere Kuh.

Falls Anna vor ihrer Heirat versterben sollte, würde das gesamte genannte Gut beim Käufer verbleiben. Sollte sie jedoch erkranken, war der Käufer verpflichtet, für ihre Beherbergung zu sorgen.

Laut Angabe von Wenzel Plaschke verstarb Anna Höhne 1701 ledig und in jungen Jahren. Tatsächlich verstarb Anna aber bereits zwei Jahre zuvor im März 1699 im Alter von 34 Jahren.

Diese Brautausstattung spiegelt die kulturellen und wirtschaftlichen Normen des 17. Jahrhunderts wider und gibt einen Einblick in die Bedeutung von Verehelichungen und die damit verbundenen Verpflichtungen in dieser Epoche.

Hinweis

  • Das Geburtsdatum von Jakob Höhne (* 29. März 1670 (?); † 6. Februar 1720 in Leukersdorf) ist zweifelhaft, da im Taufmatrikel kein Name und „Tochter“ angegeben ist.

Quellen

  • Wenzel Plaschke: Brautausstattung aus dem Jahre 1691. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 3. Jahrgang, 1923, 3. Heft. Selbstverlag, 1923, S. 84 f.
  • im Text verlinktes Kartenmaterial des tschechischen Geoportals ČÚZK
  • Die im Text verlinkten Kirchenbücher sind Teil des tschechischen Státní oblastní archiv Litoměřice (Staatliches Gebietsarchiv Litomerice).
  • Beitragsbild: fiktives, mit DALL·E 3 erstelltes Bild

Lorenz Höhne und die Fasanerie von Borngrund

Im Jahr 1675 spielte Lorenz Höhne, ein Bauer aus Johnsdorf (tschechisch Habrovice | historische Karte) Haus Nr. 20 in Böhmen, eine Rolle bei der Entwicklung einer Fasanerie im nahe gelegenen, kleinen Dorf Borngrund (tschechisch Studánka | historische Karte). Graf Althan hatte den Plan gefasst, eine Fasanerie in Borngrund zu errichten. 

Eine Fasanerie ist ein Gehege, in dem Fasane gezüchtet werden. Im 17. Jahrhundert wurden Fasane in Böhmen vor allem als Nahrung für Adlige und wohlhabende Bürger gezüchtet. Auch die Federn der Fasane wurden insbesondere zur Dekoration genutzt. Die Fasanerie war oft Teil eines größeren Jagdgebiets und wurde von einem Jäger beaufsichtigt. Die Fasane wurden in Gehegen gehalten, die zumeist mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt waren und auch Wasserflächen boten. Eine Fasanerie war darüber hinaus ein beliebter Ort für die Jagd, aber auch für die Erholung und Entspannung.

Um diesem Vorhaben genügend Raum zu geben, war es notwendig, dass Lorenz Höhne einen Teil seines Ackerlandes in Borngrund an die Herrschaft abtrat. Als Kompensation für diesen Verlust erhielt Lorenz Höhne ein doppelt so großes Stück Land in der Region „Mastung“ („Mostniche“) nahe Johnsdorf.

Um die neu errichtete Fasanerie zu betreuen, wurde Matthes Schütze aus Troschig (tschechisch Strážky | historische Karte) angestellt. Für ihn wurde ein Wohnhaus in unmittelbarer Nähe zur Fasanerie errichtet.

Trotz aller Anstrengungen, eine erfolgreiche Fasanenzucht in Borngrund zu etablieren, erfüllte das Projekt nicht die Erwartungen. Im Jahr 1679 wurden die Fasane abgeschafft und die Fasanerie aufgegeben. Die genauen Gründe für das Scheitern der Fasanenzucht sind nicht dokumentiert, jedoch wird vermutet, dass der Lärm des nahegelegenen Ziegelofens die empfindlichen Vögel gestört haben könnte. Am 1. April 1679 verkaufte die Herrschaft den Fasangarten, das dazugehörige Wohngebäude und ein Stück Ackerland an ihren Hofbinder Christoph Berger.

Trotz der anfänglichen Rückschläge wurde im Jahr 1690 der Entschluss gefasst, die Fasanerie erneut zu errichten. Dafür wurde der Fasangarten der Witwe des Hofbinders entzogen, die jedoch als Ausgleich ein anderes, dreifach so großes Stück herrschaftliches Land erhielt.

Quellen

Glockenweihe und Enthüllung einer Gedenktafel in Schönpriesen

Im Jahr 1924, am 6. Juli, wurde im böhmischen Ort Schönpriesen (tschechisch Krásné Březno) nahe der Stadt Aussig (tschechisch Ústí nad Labem) eine neue Glocke in der örtlichen Kirche geweiht, in Dienst gestellt und eine Gedenktafel für die Kriegsopfer enthüllt. Bei dieser Zeremonie spielte auch ein Höhne eine entscheidende Rolle.

Die neue Glocke war eine Ersatz für die große Glocke, die am 13. September 1916 beschlagnahmt worden war. Dank der Sammlungen innerhalb der Pfarrgemeinde konnte eine neue Glocke angeschafft werden. Sie wurde vom Glockengießer Rudolf Perner in Budweis hergestellt, wiegt 715 kg und hat an der Unterseite einen Durchmesser von 106 cm. Die Glocke ist mit dem Bild des Heiligen Florian und dem Spruch „Sei unser Retter in der Not!“ verziert. Eine weitere Inschrift lautet: „Gewidmet den im Weltkriege 1914-1918 gefallenen und gestorbenen Helden der Pfarrgemeinde Schönpriesen.“

Die Beschlagnahmung von Kirchenglocken in Böhmen und anderen Teilen Europas während des Ersten Weltkriegs war eine weit verbreitete Praxis. Der Hauptgrund dafür war der hohe Bedarf an Metall, insbesondere an Kupfer und Zinn, für die Kriegsproduktion. Im Verlauf des Krieges wurden die Ressourcen knapp und die kriegführenden Länder suchten nach Möglichkeiten, die benötigten Materialien zu beschaffen. Kirchenglocken, die oft aus einer Legierung von Kupfer und Zinn (Bronze) bestehen, wurden als wertvolle Quelle für diese Metalle gesehen. Daher wurden sie häufig beschlagnahmt und eingeschmolzen, um Material für die Herstellung von Waffen und Munition zu liefern. Diese Praxis war sehr umstritten und führte oft zu Spannungen zwischen der Kirche und dem Staat. Für viele Menschen waren die Glocken nicht nur funktionale Objekte, sondern auch wichtige religiöse und kulturelle Symbole. Ihre Beschlagnahmung wurde daher oft als tiefgreifender Verlust empfunden. Die Beschlagnahmung der großen Glocke in Schönpriesen am 13. September 1916 fällt in diese historische Periode. Die spätere Wiederherstellung und Weihe einer neuen Glocke im Jahr 1924 kann als symbolischer Akt der Erneuerung und des Gedenkens an die Kriegsopfer gesehen werden.

Die Weihe der Glocke war ein großer Anlass für die katholischen Bewohner von Schönpriesen, die in großer Zahl an dem prächtigen Festzug zur Kirche teilnahmen. Die Weiherede hielt der Katechet Herr D. Heine, und die Glockenweihe wurde vom Kanonikus Herr P. Reike aus Leitmeritz durchgeführt. Nach der Weihe wurde die Glocke sofort aufgezogen und geläutet.

Am selben Tag wurde durch den Obmann des Festausschusses, Herr Höhne eine Gedenktafel für die Kriegsopfer enthüllt. Die Tafel, die an der Nordseite der Kirche, rechts vom Eingang, angebracht war, enthielt die Namen von 91 aus der Schönpriesner Pfarre stammenden und im Weltkrieg gestorbenen Soldaten. 

Gedenktafeln für Kriegsopfer dienen als physische Manifestationen der Erinnerung und des Respekts für diejenigen, die ihr Leben im Krieg verloren haben. In der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, als viele Gemeinden den Verlust von Bürgern betrauerten, boten diese Gedenktafeln einen Ort, an dem die Gemeinschaft zusammenkommen, sich der Verstorbenen erinnern und trauern konnte. Sie waren oft mit den Namen der Gefallenen graviert, was ihnen eine persönliche und emotionale Bedeutung verlieh. Diese Tafeln dienten und dienen nicht nur als Erinnerung an die individuellen Opfer, sondern auch als Mahnmal für die Schrecken des Krieges.

Beim Obmann des Festausschusses, Herrn Höhne handelt es sich möglicherweise um Franz Höhne, der bereits am 5. August 1923 als Obmann des Denkmalausschusses im böhmischen Ort Arnsdorf (tschechisch Arnultovice) bei Böhmisch-Kahn (tschechisch Velké Chvojno) ein Kriegerdenkmal enthüllt hatte. Hierzu kann im Beitrag ‚Franz Höhne und das Kriegerdenkmal von Arnsdorf‚ mehr erfahren werden.

Quellen

  • Neue Glocken. Glockenweihe in Schönpriesen. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 4. Jahrgang, 1924, 3. Heft. Selbstverlag, 1924, S. 151.
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Franz Höhne und das Kriegerdenkmal von Arnsdorf

Im Jahr 1923, genauer gesagt am 5. August, wurde im böhmischen Ort Arnsdorf (tschechisch Arnultovice) bei Böhmisch-Kahn (tschechisch Velké Chvojno) ein Kriegerdenkmal enthüllt. Einer der Hauptakteure bei der Realisierung dieses Denkmals war Franz Höhne.

Kriegerdenkmäler dienten der lokalen Bevölkerung als wichtige Orte des Gedenkens und der Trauer, insbesondere in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, der von 1914 bis 1918 andauerte und in dem viele Menschen ihr Leben verloren hatten.

Die Errichtung von Kriegerdenkmälern in dieser Zeit war ein Ausdruck des kollektiven Bedürfnisses, die Opfer des Krieges zu ehren und die Erinnerung an sie lebendig zu halten. Sie dienten als ständige Erinnerung an diejenigen, die ihr Leben für ihr Land geopfert hatten, und boten den Hinterbliebenen einen Ort, an dem sie trauern und ihrer Verstorbenen gedenken konnten.

Die Denkmäler waren oft kunstvoll gestaltet und in der Regel mit symbolischen Elementen wie Kreuzen oder Inschriften versehen, die den Einsatz der Gefallenen würdigten. 

Das Kriegerdenkmal  in Arnsdorf, das in echtem Muschelkalkstein ausgeführt war, war ein Werk des Bildhauers Ullrich aus Aussig. Es zeichnete sich durch seine ruhige Farbe und einfache architektonische Gliederung aus, die in harmonischer Verbindung mit der vergoldeten dekorativen Inschrift und dem das Denkmal bekrönenden eisernen Kreuz in vergoldetem Schmiedeeisen stand.

Die Enthüllung des Denkmals war ein feierliches Ereignis, das sowohl von der Gemeinde als auch von der Freiwilligen Feuerwehr organisiert wurde. Nach einem Gedenkgottesdienst am Vormittag wurden am Nachmittag die Vereine und auswärtigen Teilnehmer empfangen. Die Festrede hielt der Abgeordnete Franz Krepek aus Leitmeritz, der für den verhinderten Universitätsprofessor Dr. Spina einsprang.

Franz Höhne, der Obmann des Denkmalausschusses, spielte eine entscheidende Rolle bei der Enthüllung des Denkmals. Er übergab das Denkmal in die Obhut der Gemeinde, in deren Namen der Vorsteher Emil Köcher sprach. 

Ein Obmann war in der Regel eine angesehene Persönlichkeit, die das Vertrauen der Gemeindemitglieder genoss. Die Aufgabe eines Obmanns eines Denkmalausschusses war es, den Ausschuss zu leiten, der für die Planung, Finanzierung und Umsetzung von Denkmälern zuständig war.

Quellen

  • Denkmalpflege. Kriegerdenkmal-Enthüllung in Arnsdorf. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 3. Jahrgang, 1923, 3. Heft. Selbstverlag, 1923, S. 136.
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Die Einführung der Kartoffel in Leukersdorf

Im Jahr 1770 begann eine bemerkenswerte Entwicklung in Leukersdorf (tschechisch Čermná | historische Karte), einem kleinen Dorf in Böhmen. Frauen aus dem Dorf, die regelmäßig nach Pirna reisten, um Eier zu verkaufen, brachten eine neue Pflanze in ihre Heimat: die Kartoffel, auch als Erdapfel bekannt.

Diese ersten Kartoffeln wurden jedoch nicht sofort in die lokale Küche aufgenommen. Die Frauen, die sie mitbrachten, kochten sie nicht vollständig weich, was wahrscheinlich auf ihre Unkenntnis über die richtige Zubereitung zurückzuführen ist. Trotz dieser anfänglichen Schwierigkeiten begannen die Dorfbewohner, die Vorteile dieser neuen Pflanze zu erkennen.

Einer der ersten, der den Wert der Kartoffel erkannte, war Johann Georg Höhne, ein Bewohner von Leukersdorf. Er kaufte eine Metze (ein altes Volumenmaß) Kartoffeln und pflanzte sie auf dem Högeberg (womit wahrscheinlich der Hegerberg gemeint ist), einem lokalen Hügel. Trotz der Herausforderungen, wie wilden Schweinen, die viele der Kartoffeln ausgruben und fraßen, war die Ernte erfolgreich. Höhne erhielt ein Viertel Strich (sowohl ein altes Raum- als auch Flächenmaß) Kartoffeln zurück.

Über Johann Georg Höhne steht in der Quelle geschrieben, dass er Bewohner des Haus Nr. 88 sei. Allerdings gab es insbesondere im Jahr 1770 weniger als 50 Häuser mit eigenen Nummern im böhmischen Ort Leukersdorf und damit kein Haus mit der Nr. 88. Zuletzt wurde vor 1770 im Jahr 1756 von Anton Güttler das Haus Nr. 47 und danach erst im Jahre 1780 das nächste Haus mit der Nr. 48 von Wenzel Walter erbaut. Daher muss es sich bei der Angabe der Haus Nr. 88 sehr wahrscheinlich um einen Schreib- oder Übertragungsfehler handeln. Im böhmischen Ort Leukersdorf lebten ungewöhnlich viele Bewohner mit dem Familiennamen Höhne, deren gemeinsame Wurzeln bereits zu dieser Zeit viele Jahrzehnte zurück lagen. Zu dieser Zeit kommen Johann Georg Höhne (* 20. August 1747 in Leukersdorf | + 4. August 1817 in Leukersdorf Nr. 28) aus Haus Nr. 28, Johann Georg Höhne (* 22. April 1716 in Leukersdorf Nr. 9 | + 24. November 1773 in Leukersdorf Nr. 9) aus Haus Nr. 9 und Johann Georg Höhne (* 5. Dezember 1741 in Leukersdorf | + 2. Dezember 1811 in Leukersdorf Nr. 44) aus Haus Nr. 44 in Betracht.

Auffallend ist auch, dass die Bewohner nach dieser Überlieferung bis ins ca. 30km entfernte Pirna reisten, um landwirtschaftliche Waren auf dem Markt zu verkaufen, während die böhmische Stadt Aussig (tschechisch Ústí nad Labem) nur ca. 12km entfernt lag. Pirna gehörte bis 1405 zu Böhmen. 

Quellen

  • Wenzel Plaschke: Anbau der ersten Kartoffeln in Leukersdorf. Aus dem Leukersdorfer Pfarrgedenkbuch. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 4. Jahrgang, 1924, 3. Heft. Selbstverlag, 1924, S. 138.
  • Wenzel Plaschke: Zur Ortsgeschichte von Leukersdorf. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 4. Jahrgang, 1924, 1. Heft. Selbstverlag, 1924, S. 23 ff.
  • im Text verlinktes Kartenmaterial des tschechischen Geoportals ČÚZK
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Das Richtergut in Leukersdorf: Die gesamte Geschichte

In dem Artikel ‚Das Richtergut in Leukersdorf: Ein Kapitel in der Geschichte der Familie Höhne‚ habe ich einen Ausschnitt aus meiner ursprünglichen Veröffentlichung aus dem deutschen Wikipedia-Eintrag hierzu veröffentlicht. Der ursprüngliche Wikipedia-Eintrag war deutlich umfangreicher und enthielt unter anderem eine Liste aller bekannten Besitzer. Diese detaillierten Informationen wurden jedoch entfernt, da sie als nicht passend für einen Enzyklopädie-Eintrag auf Wikipedia angesehen wurden. Um sicherzustellen, dass diese umfangreichen Informationen nicht verloren gehen, möchte ich sie an dieser Stelle erneut veröffentlichen:

Richtergut (Leukersdorf)

Das Richtergut im damals deutschböhmischen Ort Leukersdorf (tschechisch Čermná) war ein Bauerngut, dessen Eigentümer besondere Rechte, insbesondere das Richteramt innehatten.

Gebäude, Grundstück und Flurstücke

Das Richtergut war ein Bauerngut mit der Hausnummer 1 in Leukersdorf.
Das Erdgeschoss des Wohnhauses des Bauernguts mit der Stube und dem Stall war in Massivbauweise ausgeführt, während das darüberliegende Stockwerk in Fachwerkbauweise ausgeführt war. Bis 1920 war das Dach des Wohnhauses noch mit Stroh und anschließend zusammen mit dem in den Jahren 1730 bis 1740 errichteten Nebengebäude mit Zementziegeln gedeckt.
Das Wohnhaus hatte in früheren Zeiten eine sehr große Stube, in der sich eine Schänke befand, in der getanzt werden konnte. In späterer Zeit wurde diese Stube in vier Zimmer umgebaut.
Zum Gut gehörten eine mit Stroh gedeckte Scheune, ein aus Holz und Lehm sowie einem Strohdach gebauter Holz- und Futterschuppen, ein Siedehaus sowie ein Dörrhaus. 1907 wurde ein Göpelschuppen errichtet.
Das Bauerngehöft war noch im Jahr 1922 von einer Steinmauer umgeben, an dessen Eingangstor zwei mächtige alte Linden standen. Bis etwa 1880 standen an der Außenseite der Steinmauer eine Reihe von Pappeln, die später jedoch gefällt wurden.
Zum Richtergut gehörten neben dem Bauerngut die zwischen den Häusern in Leukersdorf Nr. 34 und Nr. 35 gelegene niedere Hube und die als Hundaß benannte obere Hube. Am 23. Juni 1635 behält sich Michael Löbel beim Verkauf des Richtergutes an seinen Bruder Andreas Löbel die obere Hube auf Lebenszeit vor, welche nach dessen Tod wieder gegen Bezahlung zum Richtergut zurückfallen sollte.
Am 30. März 1832 verkaufte der damalige Eigentümer Franz Anton Güttler (* 8. September 1776 in Leukersdorf; † 15. Dezember 1847 in Leukersdorf) die komplette obere Hube in zwei Teilen an die Brüder Franz Anton Güttler (* 9. Juli 1800 in Leukersdorf; † nach 1855) aus Leukersdorf Nr. 2 und an Ignaz Güttler (* 2. Juli 1802 in Leukersdorf; † nach 1832) aus Leukersdorf Nr. 17. Mehr als neun Jahre später verkaufte er am 31. Dezember 1841 auch den überwiegenden Teil der unteren Hube an Anton Löbel aus Leukersdorf Nr. 43, Ignaz Höhne (* 22. November 1775 in Leukersdorf Nr. 35; † etwa 13. April 1852 in Leukersdorf) aus Leukersdorf Nr. 34 und Ferdinand Vogel aus Leukersdorf Nr. 29. Dafür pachtete Franz Anton Güttler (* 8. September 1776 in Leukersdorf; † 15. Dezember 1847 in Leukersdorf) für sechs Jahre den Leukersdorfer Jahrmarkt. Durch dessen Sohn und Nacheigentümer Franz Joseph Güttler (* 16. Juli 1809 in Leukersdorf; † 30. Mai 1868 in Leukersdorf) wurden weitere Grundstücke, insbesondere Wald und Wiesen veräußert.

Rechte

Seit 1591 hatten über einen Zeitraum von 257 Jahre die Eigentümer des Gutes zugleich das Richteramt in Leukersdorf inne, bis die Ortsrichter nach der Revolution von 1848/1849 im Kaisertum Österreich von den Vorstehern abgelöst wurden.
Das Richteramt und damit auch die Verbindung zwischen dem Amt und einem landwirtschaftlichen Gut (Richtergut) gibt es in Deutschland seit dem Mittelalter. Im Mittelalter waren viele Richter auf dem Land tätig und betrieben neben ihrer Tätigkeit als Richter auch eine landwirtschaftliche Nutzung. Das Richteramt und das Richtergut waren in dieser Zeit eng miteinander verbunden und bildeten oft eine Einheit. Das Richteramt und damit auch das Richtergut waren in der Regel an die Person des Richters gebunden. Das Amt und der damit verbundene Besitz (das Richtergut) konnte nur unter bestimmten Voraussetzungen an eine andere Person übertragen werden. In einigen Fällen wurde das Richteramt und das Richtergut an einen Nachfolger weitergegeben, zum Beispiel an einen Sohn oder einen anderen Verwandten. Dies war jedoch nur möglich, wenn der Nachfolger die entsprechenden fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllte und das Amt auch tatsächlich übernehmen wollte. In anderen Fällen wurde das Richtergut verkauft, wenn der Richter aus dem Amt ausschied, verstarb oder das Gut nicht mehr selbst bewirtschaften wollte.
Auch der erste bekannte Eigentümer des Bauernguts Nr. 1 in Leukersdorf, Benedikt Pieschel trat 1573 zugleich als Ortsrichter in Erscheinung. Das Richteramt wurde aber in der Zeit von 1574-1576 von Ambrosius Struppe aus Leukersdorf Nr. 35, von 1577-1581 von Simon Anders aus Leukersdorf Nr. 22, von 1581-1584 von Matthäus Günther aus Leukersdorf Nr. 44, von 1585-1586 erneut Benedikt Pieschel aus Leukersdorf Nr. 1 und von 1587-1590 erneut Matthäus Günther aus Leukersdorf Nr. 44 ausgeübt. Anschließend war das Richteramt mit dem Richtergut verbunden, bis im Jahr 1847 mit Anton Deutsch aus Leukersdorf Nr. 5 wieder eine Person das Richteramt ausübte, die nicht zugleich Eigentümer des Bauernguts Nr. 1 war.
Der Eigentümer des Richterguts hatte zugleich die „Gerechtigkeit“ des Schank-, Back-, Salzschank- und Schlachtrechts. Im Jahr 1841 wurde das Schank- und Schlachtrecht durch den amtierenden Richter Franz Joseph Güttler (* 16. Juli 1809 in Leukersdorf; † 30. Mai 1868 in Leukersorf) auf das Haus Nr. 56 in Leukersdorf übertragen, welches von seinem jüngeren Bruder, dem Fleischer Ferdinand Güttler (* 14. August 1811 in Leukersdorf; † 18. März 1886 in Leukersorf) im Jahr 1841 auf dem Grundstück des Richtergutes errichtet wurde.
Zudem wurde im Richtergut die Gemeindekasse nebst der Gemeinderechnung aufbewahrt, in Schlussfolgerung dessen der Richter in Leukersdorf mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zugleich auch die Gemeindekasse geführt hatte. In einigen Fällen hat der Richter neben seiner Tätigkeit als Richter auch die Gemeindekasse geführt. Das heißt, dass er für die Finanzverwaltung der Gemeinde zuständig war und für die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde verantwortlich war. Diese Aufgabe konnte der Richter entweder nebenberuflich oder hauptberuflich ausüben. Die Führung der Gemeindekasse war für den Richter eine wichtige Aufgabe, da sie eine wesentliche Grundlage für die Entscheidungen der Gemeinde darstellte. Der Richter musste sicherstellen, dass die Gemeinde über ausreichende finanzielle Mittel verfügte, um ihre Aufgaben zu erfüllen und die notwendigen Ausgaben zu tätigen. Die Verbindung zwischen dem Richteramt und der Führung der Gemeindekasse gab es vor allem in kleineren Gemeinden, in denen der Richter oft auch für andere Aufgaben der Gemeindeverwaltung zuständig war. In größeren Gemeinden wurde die Führung der Gemeindekasse in der Regel von einem separaten Finanzbeamten übernommen.

Besitzer

Als Eigentümer des Bauernguts Nr. 1 sind für den Zeitraum von 1573-1922 die nachfolgenden Eigentümer bekannt:
Als frühester Eigentümer ist aus Urkunden für das 1573 Benedikt Pieschel bekannt, der zu dieser Zeit zugleich Ortsrichter war. Das Richteramt wird aber bereits ab 1574 unabhängig vom Bauergut Nr. 1 bis 1591 durch andere Personen ausgeübt. Am 13. Dezember 1585 verkauft Benedikt Pieschel das Richtergut an Paul Löbel aus Königswald, nachdem Benedikt Pieschel drei Jahre zuvor im nahe gelegenen Dorf München das Gut München Nr. 7 des Paul Paul gekauft hatte. Ab 1591 ist Paul Löbel zugleich auch Ortsrichter. Nach 15 Jahren wird durch Paul Löbel am 4. April 1601 das Richtergut an einen Veit Laube aus Wilsdorf verkauft; eine seiner Töchter war mit einem Matz Laube verheiratet. Dessen Sohn Fabian Laube erwirbt fünf Jahre später am 24. Juli 1606 das Gut und verkauft es innerhalb eines Jahres am 10. März 1607 zum dreifachen Preis an Georg Rupprecht aus Königswald. Durch Georg Rupprecht wird das Richtergut nach sechs Jahren zunächst an an einen Lorenz Nitschmann aus Peterswald verkauft, der unter Vernachlässigung seiner Verpflichtungen versucht haben soll, das Gut lediglich auszubeuten. Infolge kam es zu Streitigkeiten, in dessen Folge am 21. Januar 1613(?) Rudolf von Bünau das Gut übernahm, der seinerseits das Gut wenige Monate später bereits am 27. Juli 1613 an Merten Beschke aus Rosental mit Gewinn weiterverkaufte. Merten Beschke verkaufte widerum innerhalb eines Jahres am 9. April 1614 das Richtergut mit Verlust (wohl) wieder an Paul Löbel aus Königswald. Paul Löbel blieb 12 Jahre Landwirt des Richterguts bzw. Richter und veräußerte am 28. Mai 1626 das Gut an einen seiner Söhne, Michael Löbel, der im Richtergut geboren wurde, aber bis zum Kauf des Richtergutes zunächst im benachbarten Grundstück Leukersdorf Nr. 44 lebte. Neun Jahre später wurde das Richtergut durch Michael Löbel am 23. Juni 1635 an dessen Bruder Andreas Löbel verkauft, wobei Michael Löbel die als Hundaß benannte obere Hube auf Lebenszeit behielt. Weniger als drei Jahre später tauschte Andreas Löbel am 10. Februar 1638 sein Richtergut mit dem Bauerngut von Kaspar Höne (üblich abweichende Schreibweise des Namens Höhne) (* etwa 1597 in München; † 23. Januar 1676 in München) aus dem nahe gelegenen München, der fast ein Jahr später am 9. Februar 1639 wiederum das Richtergut mit Simon Günther aus Leukersdorf Nr. 34 mit einer zusätzlichen Zahlung tauschte. Nachdem Simon Günther zehn Jahre lang das Gut bewirtschaftet hatte tauschte er es am 25. Februar 1649 zurück an Kaspar Höhne (* etwa 1597 in München; † 23. Januar 1676 in München). Am 3. April 1650 tauschte Kaspar Höne bereits nach etwas mehr als einem Jahr das Bauerngut Nr. 1 gegen eine deutlich höhere Zahlung wieder an Michael Löbel aus Leukersdorf Nr. 44 zurück, der damit erneut Eigentümer des Richterguts und somit auch wieder Ortsrichter wurde. Sein Sohn Martin Löbel (* etwa 1630 in Leukersdorf; † 30. März 1696 in Leukersdorf) übernahm 25 Jahre später am 25. Mai 1675 das Richtergut und verkauft dieses sieben Jahre später am 23. Juli 1682 wiederum an seinen Sohn Paul Löbel (* etwa 1663 in Leukersdorf; † 27. April 1716 in Leukersdorf). Die Tochter Anna Elisabeth Löbel des Paul Löbel heiratete (oo 19. Oktober 1706 in Leukersdorf) Georg Güttler (* etwa 1670 in Reindlitz(?); † 8. März 1738 in Leukersdorf), der am 20. Februar 1707 das Richtergut käuflich von Paul Löbel erwirbt. Nach dem Tod des Georg Güttler am 8. März 1738 führt zunächst dessen Witwe Anna Elisabeth Güttler, geb. Löbel das Bauerngut fort, veräußert dieses am 26. April 1740 an ihren Sohn Johann Josef Güttler (* 1. Dezember 1711 in Leukersdorf; † 5. März 1764 in Leukersdorf) und behält sich ein Wohnrecht in einem neuen Gebäude (Auszügerhaus) auf dem Grundstück vor. Am 12. März 1764 übernahm Johann Wenzel Güttler (* 21. Februar 1742 in Leukersdorf; † 14. September 1809 in Leukersdorf) käuflich von seiner Stiefmutter Appolonia das Richtergut, nachdem sein Vater am 5. März 1764 verstorben war. Erst vierzig Jahre später wird das Richtergut käuflich durch dessen Sohn Franz Anton Güttler (* 8. September 1776 in Leukersdorf; † 15. Dezember 1847 in Leukersdorf) am 15. August 1804 erworben. Dessen Sohn, Franz Joseph Güttler (* 16. Juli 1809 in Leukersdorf; † 30. Mai 1868 in Leukersdorf) kaufte das Richtergut am 10. November 1838 und war zugleich der letzte Eigentümer des Bauernguts Nr. 1, der damit zugleich das Richteramt ausübte. Franz Joseph Güttler verkaufte wiederum an seinen Sohn, Franz Xaver Güttler (* 7. November 1844 in Leukersdorf; † 18. Juli 1890 in Leukersdorf) am 17. Februar 1869. Nach dem plötzlichen Tod von Franz Güttler am 18. Juli 1890 wurde dessen Ehegattin Thekla Güttler, geb. Deutsch (* 18. Mai 1841 in Leukersdorf; † 27. April 1905 in Leukersdorf) das Bauerngut Nr. 1 am 27. März 1891 überantwortet, da der Sohn Franz Güttler (* 7. Dezember 1881 in Leukersdorf; † ?) zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig war. Erst im Alter von 32 Jahren übernahm der Sohn Franz Güttler am 15. Juli 1914 das Bauergut Nr. 1; er war zugleich Gemeindevertreter und Direktor der Spar- und Darlehenskasse.
Aufgrund des Beneš-Dekrets 108 vom 25. Oktober 1945 wurde das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Bewohner von Leukersdorf, welche fast ausschließlich Deutschböhmen waren, konfisziert, unter staatliche Verwaltung gestellt und in den Jahren 1945/1946 die Bewohner unter Androhung und Anwendung von Gewalt zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen. Infolge ging der Besitz am Bauerngut Nr. 1 später mit hoher Wahrscheinlichkeit an tschechische oder slowakische Siedler über.

Trivia

Am 30. August 1813 kamen für die Dorfbewohner von Leukersdorf unerwartet französische Truppen auf der Flucht von der Schlacht bei Kulm und lagerten auf den Feldern der Wirtschaften von Leukersdorf Nr. 23 und 24. Durch die französischen Truppen wurden vielzählige Güter des Dorfes akquiriert oder geplündert. Auch das Richtergut wurde zur Nachtzeit geplündert und in diesem Zuge u.a. die Gemeinderechnung für das Jahr 1812 sowie das gesamte ungezählte Bargeld aus der Gemeindekasse entwendet.
Am 18. Juli 1890 wurde der damalige Eigentümer des Bauerngutes Nr. 1 in Leukersdorf Franz Xaver Güttler (* 7. November 1844 in Leukersdorf; † 18. Juli 1890 in Leukersdorf) auf seiner Wiese nahe der Grenze zur benachbarten Gemeinde Böhmisch-Kahn beim Heuaufladen auf dem Wagen vom Blitz erschlagen. Seine Ehegattin Thekla Güttler, geb. Deutsch (* 18. Mai 1841 in Leukersdorf; † 27. April 1905 in Leukersdorf) ließ an dieser Stelle zur Erinnerung ein Kreuz errichten. Franz Güttler war ein Gründungsmitglied der Freiwilligen Feuerwehr in Leukersdorf und war der erste, der durch die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr zu Grabe geleitet wurde.

Weblinks

Quellen

  • Wenzel Plaschke: Geschichte des Richtergutes in Leukersdorf (Bauerngut Nr. 1). In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 2. Jahrgang, 1922, 2. Heft. Selbstverlag, 1922, S. 75ff.
  • Wenzel Plaschke: Die Ortsrichter von Leukersdorf. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 5. Jahrgang, 1925, 1. Heft. Selbstverlag, 1925, S. 20.
  • Wenzel Plaschke: Häusergeschichte von Leukersdorf. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 9. Jahrgang, 1929, 3. Heft. Selbstverlag, 1929, S. 111f.
  • Seite „Richtergut (Leukersdorf)“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 14. Februar 2023, 20:35 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Richtergut_(Leukersdorf)&oldid=230895410 (Abgerufen: 7. Juni 2023, 05:56 UTC)
  • Seite „Richtergut (Leukersdorf)“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 6. Januar 2023, 22:52 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Richtergut_(Leukersdorf)&oldid=229569221 (Abgerufen: 11. Juni 2023, 18:42 UTC)
  • im Text verlinktes Kartenmaterial des tschechischen Geoportals ČÚZK
  • Die im Text verlinkten Kirchenbücher sind Teil des tschechischen Státní oblastní archiv Litoměřice (Staatliches Gebietsarchiv Litomerice).
  • Beitragsbild: fiktives, mit DALL·E 3 erstelltes Bild

Das Richtergut in Leukersdorf: Ein Kapitel in der Geschichte der Familie Höhne

In der Geschichte der Familie Höhne spielt das Richtergut in Leukersdorf, einem damals deutschböhmischen Ort (heute Čermná in Tschechien), eine interessante Rolle. Dieses Bauerngut, das die Hausnummer 1 trug, war nicht nur ein landwirtschaftlicher Betrieb, sondern auch das Zentrum der lokalen Justiz. Der Eigentümer des Richterguts hatte besondere Rechte und Pflichten, insbesondere das Amt des Dorfrichters.

Die Geschichte des Richterguts ist auch mit der Familie Höhne verbunden. Am 10. Februar 1638 tauschte der damalige Eigentümer, Andreas Löbel, sein Richtergut gegen das Bauerngut von Kaspar Höhne (* etwa 1597 in München; † 23. Januar 1676 in München) aus dem nahe gelegenen Dorf München (tschechisch Mnichov). Fast genau ein Jahr später, am 9. Februar 1639, tauschte Kaspar Höhne das Richtergut gegen das Gut von Simon Günther aus Leukersdorf Nr. 34, wobei eine zusätzliche Zahlung involviert war.

Simon Günther bewirtschaftete das Richtergut für zehn Jahre, bevor er es am 25. Februar 1649 zurück an Kaspar Höhne (* etwa 1597 in München; † 23. Januar 1676 in München) tauschte. Kaspar Höhne blieb jedoch nicht lange Eigentümer des Richterguts. Bereits am 3. April 1650 tauschte er das Bauerngut Nr. 1 gegen eine deutlich höhere Zahlung zurück an Michael Löbel aus Leukersdorf Nr. 44. Michael Löbel wurde damit erneut Eigentümer des Richterguts und übernahm wieder das Amt des Ortsrichters.

Das Richteramt im ländlichen Raum war oft mit dem Besitz bestimmter Güter verbunden. Diese sogenannten Richtergüter waren in der Regel landwirtschaftliche Betriebe, deren Eigentümer besondere Rechte und Pflichten hatten.

Die Rechte eines Richters umfassten in der Regel die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit. Das bedeutete, dass der Richter für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in der Gemeinde verantwortlich war. Er konnte kleinere Straftaten ahnden und Streitigkeiten zwischen den Dorfbewohnern schlichten. Oft hatte der Richter auch das Recht, bestimmte Abgaben und Gebühren zu erheben.

Die Geschichte des Richterguts in Leukersdorf gibt einen interessante Einblick in das Leben und die sozialen Strukturen in einem deutschböhmischen Dorf in der Zeit vom 17. bis zum 19. Jahrhundert.

Quellen

  • Wenzel Plaschke: Geschichte des Richtergutes in Leukersdorf (Bauerngut Nr. 1). In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 2. Jahrgang, 1922, 2. Heft. Selbstverlag, 1922, S. 75ff.
  • Wenzel Plaschke: Die Ortsrichter von Leukersdorf. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 5. Jahrgang, 1925, 1. Heft. Selbstverlag, 1925, S. 20.
  • Wenzel Plaschke: Häusergeschichte von Leukersdorf. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 9. Jahrgang, 1929, 3. Heft. Selbstverlag, 1929, S. 111f.
  • Seite „Richtergut (Leukersdorf)“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Richtergut_(Leukersdorf)
  • im Text verlinktes Kartenmaterial des tschechischen Geoportals ČÚZK
  • Beitragsbild: fiktives, mit DALL·E 3 erstelltes Bild