Das Richtergut in Leukersdorf: Die gesamte Geschichte

In dem Artikel ‚Das Richtergut in Leukersdorf: Ein Kapitel in der Geschichte der Familie Höhne‚ habe ich einen Ausschnitt aus meiner ursprünglichen Veröffentlichung aus dem deutschen Wikipedia-Eintrag hierzu veröffentlicht. Der ursprüngliche Wikipedia-Eintrag war deutlich umfangreicher und enthielt unter anderem eine Liste aller bekannten Besitzer. Diese detaillierten Informationen wurden jedoch entfernt, da sie als nicht passend für einen Enzyklopädie-Eintrag auf Wikipedia angesehen wurden. Um sicherzustellen, dass diese umfangreichen Informationen nicht verloren gehen, möchte ich sie an dieser Stelle erneut veröffentlichen:

Richtergut (Leukersdorf)

Das Richtergut im damals deutschböhmischen Ort Leukersdorf (tschechisch Čermná) war ein Bauerngut, dessen Eigentümer besondere Rechte, insbesondere das Richteramt innehatten.

Gebäude, Grundstück und Flurstücke

Das Richtergut war ein Bauerngut mit der Hausnummer 1 in Leukersdorf.
Das Erdgeschoss des Wohnhauses des Bauernguts mit der Stube und dem Stall war in Massivbauweise ausgeführt, während das darüberliegende Stockwerk in Fachwerkbauweise ausgeführt war. Bis 1920 war das Dach des Wohnhauses noch mit Stroh und anschließend zusammen mit dem in den Jahren 1730 bis 1740 errichteten Nebengebäude mit Zementziegeln gedeckt.
Das Wohnhaus hatte in früheren Zeiten eine sehr große Stube, in der sich eine Schänke befand, in der getanzt werden konnte. In späterer Zeit wurde diese Stube in vier Zimmer umgebaut.
Zum Gut gehörten eine mit Stroh gedeckte Scheune, ein aus Holz und Lehm sowie einem Strohdach gebauter Holz- und Futterschuppen, ein Siedehaus sowie ein Dörrhaus. 1907 wurde ein Göpelschuppen errichtet.
Das Bauerngehöft war noch im Jahr 1922 von einer Steinmauer umgeben, an dessen Eingangstor zwei mächtige alte Linden standen. Bis etwa 1880 standen an der Außenseite der Steinmauer eine Reihe von Pappeln, die später jedoch gefällt wurden.
Zum Richtergut gehörten neben dem Bauerngut die zwischen den Häusern in Leukersdorf Nr. 34 und Nr. 35 gelegene niedere Hube und die als Hundaß benannte obere Hube. Am 23. Juni 1635 behält sich Michael Löbel beim Verkauf des Richtergutes an seinen Bruder Andreas Löbel die obere Hube auf Lebenszeit vor, welche nach dessen Tod wieder gegen Bezahlung zum Richtergut zurückfallen sollte.
Am 30. März 1832 verkaufte der damalige Eigentümer Franz Anton Güttler (* 8. September 1776 in Leukersdorf; † 15. Dezember 1847 in Leukersdorf) die komplette obere Hube in zwei Teilen an die Brüder Franz Anton Güttler (* 9. Juli 1800 in Leukersdorf; † nach 1855) aus Leukersdorf Nr. 2 und an Ignaz Güttler (* 2. Juli 1802 in Leukersdorf; † nach 1832) aus Leukersdorf Nr. 17. Mehr als neun Jahre später verkaufte er am 31. Dezember 1841 auch den überwiegenden Teil der unteren Hube an Anton Löbel aus Leukersdorf Nr. 43, Ignaz Höhne (* 22. November 1775 in Leukersdorf Nr. 35; † etwa 13. April 1852 in Leukersdorf) aus Leukersdorf Nr. 34 und Ferdinand Vogel aus Leukersdorf Nr. 29. Dafür pachtete Franz Anton Güttler (* 8. September 1776 in Leukersdorf; † 15. Dezember 1847 in Leukersdorf) für sechs Jahre den Leukersdorfer Jahrmarkt. Durch dessen Sohn und Nacheigentümer Franz Joseph Güttler (* 16. Juli 1809 in Leukersdorf; † 30. Mai 1868 in Leukersdorf) wurden weitere Grundstücke, insbesondere Wald und Wiesen veräußert.

Rechte

Seit 1591 hatten über einen Zeitraum von 257 Jahre die Eigentümer des Gutes zugleich das Richteramt in Leukersdorf inne, bis die Ortsrichter nach der Revolution von 1848/1849 im Kaisertum Österreich von den Vorstehern abgelöst wurden.
Das Richteramt und damit auch die Verbindung zwischen dem Amt und einem landwirtschaftlichen Gut (Richtergut) gibt es in Deutschland seit dem Mittelalter. Im Mittelalter waren viele Richter auf dem Land tätig und betrieben neben ihrer Tätigkeit als Richter auch eine landwirtschaftliche Nutzung. Das Richteramt und das Richtergut waren in dieser Zeit eng miteinander verbunden und bildeten oft eine Einheit. Das Richteramt und damit auch das Richtergut waren in der Regel an die Person des Richters gebunden. Das Amt und der damit verbundene Besitz (das Richtergut) konnte nur unter bestimmten Voraussetzungen an eine andere Person übertragen werden. In einigen Fällen wurde das Richteramt und das Richtergut an einen Nachfolger weitergegeben, zum Beispiel an einen Sohn oder einen anderen Verwandten. Dies war jedoch nur möglich, wenn der Nachfolger die entsprechenden fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllte und das Amt auch tatsächlich übernehmen wollte. In anderen Fällen wurde das Richtergut verkauft, wenn der Richter aus dem Amt ausschied, verstarb oder das Gut nicht mehr selbst bewirtschaften wollte.
Auch der erste bekannte Eigentümer des Bauernguts Nr. 1 in Leukersdorf, Benedikt Pieschel trat 1573 zugleich als Ortsrichter in Erscheinung. Das Richteramt wurde aber in der Zeit von 1574-1576 von Ambrosius Struppe aus Leukersdorf Nr. 35, von 1577-1581 von Simon Anders aus Leukersdorf Nr. 22, von 1581-1584 von Matthäus Günther aus Leukersdorf Nr. 44, von 1585-1586 erneut Benedikt Pieschel aus Leukersdorf Nr. 1 und von 1587-1590 erneut Matthäus Günther aus Leukersdorf Nr. 44 ausgeübt. Anschließend war das Richteramt mit dem Richtergut verbunden, bis im Jahr 1847 mit Anton Deutsch aus Leukersdorf Nr. 5 wieder eine Person das Richteramt ausübte, die nicht zugleich Eigentümer des Bauernguts Nr. 1 war.
Der Eigentümer des Richterguts hatte zugleich die „Gerechtigkeit“ des Schank-, Back-, Salzschank- und Schlachtrechts. Im Jahr 1841 wurde das Schank- und Schlachtrecht durch den amtierenden Richter Franz Joseph Güttler (* 16. Juli 1809 in Leukersdorf; † 30. Mai 1868 in Leukersorf) auf das Haus Nr. 56 in Leukersdorf übertragen, welches von seinem jüngeren Bruder, dem Fleischer Ferdinand Güttler (* 14. August 1811 in Leukersdorf; † 18. März 1886 in Leukersorf) im Jahr 1841 auf dem Grundstück des Richtergutes errichtet wurde.
Zudem wurde im Richtergut die Gemeindekasse nebst der Gemeinderechnung aufbewahrt, in Schlussfolgerung dessen der Richter in Leukersdorf mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zugleich auch die Gemeindekasse geführt hatte. In einigen Fällen hat der Richter neben seiner Tätigkeit als Richter auch die Gemeindekasse geführt. Das heißt, dass er für die Finanzverwaltung der Gemeinde zuständig war und für die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde verantwortlich war. Diese Aufgabe konnte der Richter entweder nebenberuflich oder hauptberuflich ausüben. Die Führung der Gemeindekasse war für den Richter eine wichtige Aufgabe, da sie eine wesentliche Grundlage für die Entscheidungen der Gemeinde darstellte. Der Richter musste sicherstellen, dass die Gemeinde über ausreichende finanzielle Mittel verfügte, um ihre Aufgaben zu erfüllen und die notwendigen Ausgaben zu tätigen. Die Verbindung zwischen dem Richteramt und der Führung der Gemeindekasse gab es vor allem in kleineren Gemeinden, in denen der Richter oft auch für andere Aufgaben der Gemeindeverwaltung zuständig war. In größeren Gemeinden wurde die Führung der Gemeindekasse in der Regel von einem separaten Finanzbeamten übernommen.

Besitzer

Als Eigentümer des Bauernguts Nr. 1 sind für den Zeitraum von 1573-1922 die nachfolgenden Eigentümer bekannt:
Als frühester Eigentümer ist aus Urkunden für das 1573 Benedikt Pieschel bekannt, der zu dieser Zeit zugleich Ortsrichter war. Das Richteramt wird aber bereits ab 1574 unabhängig vom Bauergut Nr. 1 bis 1591 durch andere Personen ausgeübt. Am 13. Dezember 1585 verkauft Benedikt Pieschel das Richtergut an Paul Löbel aus Königswald, nachdem Benedikt Pieschel drei Jahre zuvor im nahe gelegenen Dorf München das Gut München Nr. 7 des Paul Paul gekauft hatte. Ab 1591 ist Paul Löbel zugleich auch Ortsrichter. Nach 15 Jahren wird durch Paul Löbel am 4. April 1601 das Richtergut an einen Veit Laube aus Wilsdorf verkauft; eine seiner Töchter war mit einem Matz Laube verheiratet. Dessen Sohn Fabian Laube erwirbt fünf Jahre später am 24. Juli 1606 das Gut und verkauft es innerhalb eines Jahres am 10. März 1607 zum dreifachen Preis an Georg Rupprecht aus Königswald. Durch Georg Rupprecht wird das Richtergut nach sechs Jahren zunächst an an einen Lorenz Nitschmann aus Peterswald verkauft, der unter Vernachlässigung seiner Verpflichtungen versucht haben soll, das Gut lediglich auszubeuten. Infolge kam es zu Streitigkeiten, in dessen Folge am 21. Januar 1613(?) Rudolf von Bünau das Gut übernahm, der seinerseits das Gut wenige Monate später bereits am 27. Juli 1613 an Merten Beschke aus Rosental mit Gewinn weiterverkaufte. Merten Beschke verkaufte widerum innerhalb eines Jahres am 9. April 1614 das Richtergut mit Verlust (wohl) wieder an Paul Löbel aus Königswald. Paul Löbel blieb 12 Jahre Landwirt des Richterguts bzw. Richter und veräußerte am 28. Mai 1626 das Gut an einen seiner Söhne, Michael Löbel, der im Richtergut geboren wurde, aber bis zum Kauf des Richtergutes zunächst im benachbarten Grundstück Leukersdorf Nr. 44 lebte. Neun Jahre später wurde das Richtergut durch Michael Löbel am 23. Juni 1635 an dessen Bruder Andreas Löbel verkauft, wobei Michael Löbel die als Hundaß benannte obere Hube auf Lebenszeit behielt. Weniger als drei Jahre später tauschte Andreas Löbel am 10. Februar 1638 sein Richtergut mit dem Bauerngut von Kaspar Höne (üblich abweichende Schreibweise des Namens Höhne) (* etwa 1597 in München; † 23. Januar 1676 in München) aus dem nahe gelegenen München, der fast ein Jahr später am 9. Februar 1639 wiederum das Richtergut mit Simon Günther aus Leukersdorf Nr. 34 mit einer zusätzlichen Zahlung tauschte. Nachdem Simon Günther zehn Jahre lang das Gut bewirtschaftet hatte tauschte er es am 25. Februar 1649 zurück an Kaspar Höhne (* etwa 1597 in München; † 23. Januar 1676 in München). Am 3. April 1650 tauschte Kaspar Höne bereits nach etwas mehr als einem Jahr das Bauerngut Nr. 1 gegen eine deutlich höhere Zahlung wieder an Michael Löbel aus Leukersdorf Nr. 44 zurück, der damit erneut Eigentümer des Richterguts und somit auch wieder Ortsrichter wurde. Sein Sohn Martin Löbel (* etwa 1630 in Leukersdorf; † 30. März 1696 in Leukersdorf) übernahm 25 Jahre später am 25. Mai 1675 das Richtergut und verkauft dieses sieben Jahre später am 23. Juli 1682 wiederum an seinen Sohn Paul Löbel (* etwa 1663 in Leukersdorf; † 27. April 1716 in Leukersdorf). Die Tochter Anna Elisabeth Löbel des Paul Löbel heiratete (oo 19. Oktober 1706 in Leukersdorf) Georg Güttler (* etwa 1670 in Reindlitz(?); † 8. März 1738 in Leukersdorf), der am 20. Februar 1707 das Richtergut käuflich von Paul Löbel erwirbt. Nach dem Tod des Georg Güttler am 8. März 1738 führt zunächst dessen Witwe Anna Elisabeth Güttler, geb. Löbel das Bauerngut fort, veräußert dieses am 26. April 1740 an ihren Sohn Johann Josef Güttler (* 1. Dezember 1711 in Leukersdorf; † 5. März 1764 in Leukersdorf) und behält sich ein Wohnrecht in einem neuen Gebäude (Auszügerhaus) auf dem Grundstück vor. Am 12. März 1764 übernahm Johann Wenzel Güttler (* 21. Februar 1742 in Leukersdorf; † 14. September 1809 in Leukersdorf) käuflich von seiner Stiefmutter Appolonia das Richtergut, nachdem sein Vater am 5. März 1764 verstorben war. Erst vierzig Jahre später wird das Richtergut käuflich durch dessen Sohn Franz Anton Güttler (* 8. September 1776 in Leukersdorf; † 15. Dezember 1847 in Leukersdorf) am 15. August 1804 erworben. Dessen Sohn, Franz Joseph Güttler (* 16. Juli 1809 in Leukersdorf; † 30. Mai 1868 in Leukersdorf) kaufte das Richtergut am 10. November 1838 und war zugleich der letzte Eigentümer des Bauernguts Nr. 1, der damit zugleich das Richteramt ausübte. Franz Joseph Güttler verkaufte wiederum an seinen Sohn, Franz Xaver Güttler (* 7. November 1844 in Leukersdorf; † 18. Juli 1890 in Leukersdorf) am 17. Februar 1869. Nach dem plötzlichen Tod von Franz Güttler am 18. Juli 1890 wurde dessen Ehegattin Thekla Güttler, geb. Deutsch (* 18. Mai 1841 in Leukersdorf; † 27. April 1905 in Leukersdorf) das Bauerngut Nr. 1 am 27. März 1891 überantwortet, da der Sohn Franz Güttler (* 7. Dezember 1881 in Leukersdorf; † ?) zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig war. Erst im Alter von 32 Jahren übernahm der Sohn Franz Güttler am 15. Juli 1914 das Bauergut Nr. 1; er war zugleich Gemeindevertreter und Direktor der Spar- und Darlehenskasse.
Aufgrund des Beneš-Dekrets 108 vom 25. Oktober 1945 wurde das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Bewohner von Leukersdorf, welche fast ausschließlich Deutschböhmen waren, konfisziert, unter staatliche Verwaltung gestellt und in den Jahren 1945/1946 die Bewohner unter Androhung und Anwendung von Gewalt zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen. Infolge ging der Besitz am Bauerngut Nr. 1 später mit hoher Wahrscheinlichkeit an tschechische oder slowakische Siedler über.

Trivia

Am 30. August 1813 kamen für die Dorfbewohner von Leukersdorf unerwartet französische Truppen auf der Flucht von der Schlacht bei Kulm und lagerten auf den Feldern der Wirtschaften von Leukersdorf Nr. 23 und 24. Durch die französischen Truppen wurden vielzählige Güter des Dorfes akquiriert oder geplündert. Auch das Richtergut wurde zur Nachtzeit geplündert und in diesem Zuge u.a. die Gemeinderechnung für das Jahr 1812 sowie das gesamte ungezählte Bargeld aus der Gemeindekasse entwendet.
Am 18. Juli 1890 wurde der damalige Eigentümer des Bauerngutes Nr. 1 in Leukersdorf Franz Xaver Güttler (* 7. November 1844 in Leukersdorf; † 18. Juli 1890 in Leukersdorf) auf seiner Wiese nahe der Grenze zur benachbarten Gemeinde Böhmisch-Kahn beim Heuaufladen auf dem Wagen vom Blitz erschlagen. Seine Ehegattin Thekla Güttler, geb. Deutsch (* 18. Mai 1841 in Leukersdorf; † 27. April 1905 in Leukersdorf) ließ an dieser Stelle zur Erinnerung ein Kreuz errichten. Franz Güttler war ein Gründungsmitglied der Freiwilligen Feuerwehr in Leukersdorf und war der erste, der durch die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr zu Grabe geleitet wurde.

Weblinks

Quellen

  • Wenzel Plaschke: Geschichte des Richtergutes in Leukersdorf (Bauerngut Nr. 1). In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 2. Jahrgang, 1922, 2. Heft. Selbstverlag, 1922, S. 75ff.
  • Wenzel Plaschke: Die Ortsrichter von Leukersdorf. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 5. Jahrgang, 1925, 1. Heft. Selbstverlag, 1925, S. 20.
  • Wenzel Plaschke: Häusergeschichte von Leukersdorf. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 9. Jahrgang, 1929, 3. Heft. Selbstverlag, 1929, S. 111f.
  • Seite „Richtergut (Leukersdorf)“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 14. Februar 2023, 20:35 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Richtergut_(Leukersdorf)&oldid=230895410 (Abgerufen: 7. Juni 2023, 05:56 UTC)
  • Seite „Richtergut (Leukersdorf)“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 6. Januar 2023, 22:52 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Richtergut_(Leukersdorf)&oldid=229569221 (Abgerufen: 11. Juni 2023, 18:42 UTC)
  • im Text verlinktes Kartenmaterial des tschechischen Geoportals ČÚZK
  • Die im Text verlinkten Kirchenbücher sind Teil des tschechischen Státní oblastní archiv Litoměřice (Staatliches Gebietsarchiv Litomerice).
  • Beitragsbild: fiktives, mit DALL·E 3 erstelltes Bild

Das Richtergut in Leukersdorf: Ein Kapitel in der Geschichte der Familie Höhne

In der Geschichte der Familie Höhne spielt das Richtergut in Leukersdorf, einem damals deutschböhmischen Ort (heute Čermná in Tschechien), eine interessante Rolle. Dieses Bauerngut, das die Hausnummer 1 trug, war nicht nur ein landwirtschaftlicher Betrieb, sondern auch das Zentrum der lokalen Justiz. Der Eigentümer des Richterguts hatte besondere Rechte und Pflichten, insbesondere das Amt des Dorfrichters.

Die Geschichte des Richterguts ist auch mit der Familie Höhne verbunden. Am 10. Februar 1638 tauschte der damalige Eigentümer, Andreas Löbel, sein Richtergut gegen das Bauerngut von Kaspar Höhne (* etwa 1597 in München; † 23. Januar 1676 in München) aus dem nahe gelegenen Dorf München (tschechisch Mnichov). Fast genau ein Jahr später, am 9. Februar 1639, tauschte Kaspar Höhne das Richtergut gegen das Gut von Simon Günther aus Leukersdorf Nr. 34, wobei eine zusätzliche Zahlung involviert war.

Simon Günther bewirtschaftete das Richtergut für zehn Jahre, bevor er es am 25. Februar 1649 zurück an Kaspar Höhne (* etwa 1597 in München; † 23. Januar 1676 in München) tauschte. Kaspar Höhne blieb jedoch nicht lange Eigentümer des Richterguts. Bereits am 3. April 1650 tauschte er das Bauerngut Nr. 1 gegen eine deutlich höhere Zahlung zurück an Michael Löbel aus Leukersdorf Nr. 44. Michael Löbel wurde damit erneut Eigentümer des Richterguts und übernahm wieder das Amt des Ortsrichters.

Das Richteramt im ländlichen Raum war oft mit dem Besitz bestimmter Güter verbunden. Diese sogenannten Richtergüter waren in der Regel landwirtschaftliche Betriebe, deren Eigentümer besondere Rechte und Pflichten hatten.

Die Rechte eines Richters umfassten in der Regel die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit. Das bedeutete, dass der Richter für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in der Gemeinde verantwortlich war. Er konnte kleinere Straftaten ahnden und Streitigkeiten zwischen den Dorfbewohnern schlichten. Oft hatte der Richter auch das Recht, bestimmte Abgaben und Gebühren zu erheben.

Die Geschichte des Richterguts in Leukersdorf gibt einen interessante Einblick in das Leben und die sozialen Strukturen in einem deutschböhmischen Dorf in der Zeit vom 17. bis zum 19. Jahrhundert.

Quellen

  • Wenzel Plaschke: Geschichte des Richtergutes in Leukersdorf (Bauerngut Nr. 1). In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 2. Jahrgang, 1922, 2. Heft. Selbstverlag, 1922, S. 75ff.
  • Wenzel Plaschke: Die Ortsrichter von Leukersdorf. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 5. Jahrgang, 1925, 1. Heft. Selbstverlag, 1925, S. 20.
  • Wenzel Plaschke: Häusergeschichte von Leukersdorf. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 9. Jahrgang, 1929, 3. Heft. Selbstverlag, 1929, S. 111f.
  • Seite „Richtergut (Leukersdorf)“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Richtergut_(Leukersdorf)
  • im Text verlinktes Kartenmaterial des tschechischen Geoportals ČÚZK
  • Beitragsbild: fiktives, mit DALL·E 3 erstelltes Bild