Der Grundbesitz der Höhne-Familien in Bohna

Im böhmischen Ort Bohna (tschechisch Bánov | historische Karte) war Hans Michel Höhne aus Johnsdorf (tschechisch Habrovice | historische Karte) Nr. 16 von 1751 bis zu seinem Tod 1759 Eigentümer des Bauerngutes Nr. 3. Er hatte es von seinem Schwiegervater Adam Lange übernommen, der von 1716 bis 1751 Eigentümer war.

Hans Michel Höhne war in der Zeit von 1752 bis zu seinem Tod im Jahr 1759 auch Ortsrichter in Bohna. Ein Ortsrichter war eine lokale administrative und judikative Autorität, die in dörflichen Gemeinden tätig war. Seine Aufgaben umfassten sowohl Verwaltungsaufgaben als auch die Rechtsprechung in kleineren, lokalen Angelegenheiten. In administrativer Hinsicht war der Ortsrichter für die Ordnung und das Wohl der Gemeinde verantwortlich. Dazu gehörten die Organisation und Aufsicht über gemeinschaftliche Arbeiten und Ressourcen, die Regelung von Grundstücks- und Erbschaftsangelegenheiten sowie die Erhebung von Steuern und Abgaben. Im Bereich der Rechtsprechung hatte der Ortsrichter die Befugnis, in kleineren zivilrechtlichen und strafrechtlichen Fällen zu entscheiden. Seine Urteile basierten auf dem lokalen Gewohnheitsrecht sowie auf den allgemeinen Rechtsvorschriften des Habsburgerreiches. Für schwerere Vergehen oder komplexere Rechtsfälle waren höhere Gerichtsinstanzen zuständig. Der Ortsrichter spielte somit eine zentrale Rolle in der ländlichen Gesellschaft. Er fungierte als Bindeglied zwischen der dörflichen Gemeinschaft und der höheren staatlichen sowie adeligen Autorität. Diese Position verlieh ihm einen bedeutenden sozialen Status und Einfluss innerhalb der lokalen Gemeinschaft.

Nach dem Tod von Hans Michel Höhne ging das Bauerngut auf seine Ehefrau, die Witwe Anna Dorothea Höhne, geb. Lange (?) über. In der Zeit von 1760 bis 1793 wurde der zweite Ehegatte von Anna Dorothea, Josef Merwitz aus Kamitz Eigentümer des Bauernhofes. Dann übernahm Hans Georg Höhne, ein Sohn der Anna Dorothea aus der ersten Ehe mit Hans Michel Höhne, in der Zeit von 1793 bis zu seinem Tod im Jahr 1823 das Anwesen. Nach dem Tod von Hans Georg Höhne ging das Eigentum auf dessen Ehegattin, die Witwe Elisabeth Höhne über. Der Sohn Josef Höhne übernahm sodann im Jahr 1827 das Bauergut bis 1866. Anschließend ging das Bauerngut von 1866 bis 1896 auf dessen Sohn Franz Höhne über. Ab 1896 wurde dessen gleichnamiger Sohn Franz Höhne Eigentümer des Bauerngutes.

Quellen

  • Emil Richter: Zur Geschichte des Dörfchens Bohna. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): 15. Jahrgang, 1935, 3. Heft. Selbstverlag, 1935, S. 118.
  • im Text verlinktes Kartenmaterial des tschechischen Geoportals ČÚZK
  • Beitragsbild: fiktives, mit DALL·E 3 erstelltes Bild

Bekannte Ortschaften in Nordböhmen mit Grundbesitz von Höhne-Familien:
Arnsdorf | Bohna | Deutsch Kahn | Gratschen | Kamitz | Leukersdorf | Mosern

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