Das Einkommen des Revierjägers Josef Höhne in Hungertuch

Historischen Dokumenten zufolge beherbergte das Dorf Hungertuch (tschechisch Hladov), das nördlichste in Böhmen gelegene Dorf, einen herrschaftlichen Jäger namens Josef Höhne (auch Hehne geschrieben) (* etwa 1718 in Böhmisch-Kahn; † 18. April 1810 in Hungertuch), der in der Residenz mit der Hausnummer 68 lebte. In den bisher erschlossenen historischen Quellen wird Josef Höhne erstmals anlässlich seiner Heirat mit Anna Maria Katze (* 11. Februar 1740 in Böhmisch-Kahn; † 3. Dezember 1778 in Hungertuch) am 19. November 1765 in Böhmisch Kahn als herrschaftlicher Jäger erwähnt. Für seine Dienste erhielt er jährlich folgende Bezüge von der Herrschaft:

BezugMenge
Bargeld12 Florin (fl.)
Weizen1 Scheffel (Str.) 2 1/2 Metzen
Korn5 Scheffel (Str.) 1 Viertel
Gerste3 Viertel 1 Metzen
Arbes (Erbsen)1 Viertel 2 1/2 Metzen
Haber (Hafer)3 Scheffel (Str.) 1 Viertel
Salz36 Seidel
Weiches Holz6 Klaftern

Hinweise

Der ‚Scheffel‚ (Str.), ein Volumenmaß für trockene Güter wie Getreide, war in der Landwirtschaft weit verbreitet. Die Größe eines Scheffels konnte regional variieren, lag aber in der Regel bei etwa 50 bis 56 Litern. Er diente der Bemessung der Ernte und war essentiell für Handel und Wirtschaft.

Das ‚Viertel‘ war eine Untereinheit des Scheffels, die oft im Kontext von Getreidemaßen genutzt wurde. Es half dabei, präzisere und kleinere Mengen als einen ganzen Scheffel anzugeben, was besonders im lokalen Handel von Nutzen war. Ein Viertel entsprach dem vierten Teil eines Scheffels.

Der ‚Metzen‘, eine weitere Untereinheit des Scheffels, entsprach dem vierten Teil des Viertels oder 16ten Teil eines Scheffels. Dieses Maß war besonders im Getreidehandel gebräuchlich, um kleinere Mengen zu messen.

Der ‚Seidel‚ war eine Flüssigkeits- und Getreidemaßeinheit, die je nach Region unterschiedlich groß sein konnte. Oft umfasste ein Seidel etwa 0,5 Liter.

Der ‚Klafter‚, wurde bei der Messung von Holz als ein Raummaß verwendet. Ein Klafter entsprach dem Rauminhalt eines Holzstapels mit einer Länge und Höhe von je einem Klafter (6 Fuß).

Der Begriff ‚Korn‘ ist grundsätzlich eine Sammelbezeichnung für alle Arten von Getreidekulturen, einschließlich Weizen, Gerste, Hafer usw. In einigen historischen Quellen stand „Korn“ wahrscheinlich für eine bestimmte, lokal vorherrschende Getreidesorte, die infolge nicht konkreter genannt wurde.

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Quellen

  • Rudolf Köhler: Das Einkommen der herrschaftlichen Angestellten zu Schönwald um die Mitte des 18. Jahrhunderts. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 14. Jahrgang, 1934, 1. Heft. Selbstverlag, 1934, S. 29f.
  • Beitragsbild: fiktives, mit DALL·E 3 erstelltes Bild

Hinweise

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Das Wirtshaus in Pömmerle und seine historische Bedeutung

In den nordböhmischen Grundbüchern ist das Wirtshaus in Pömmerle (tschechisch Povrly) erstmals ab dem Jahr 1594 verzeichnet. Zu dieser Zeit bestand der Ort aus 28 Häusern, wovon drei der Herrschaft Prießnitz und Blankenstein (auch Plankenstein; tschechisch Blansko) unter Rudolf von Bünau unterstanden. Das Wirtshaus mit der Hausummer 1 an der Elbe diente als Versorgungsort für die lokalen Untertanen sowie als Sammelstelle für die herrschaftlichen Abgaben.

Die Gastwirte, in den Urkunden als „Kretschmare“ bezeichnet, waren von einigen Verpflichtungen befreit, was auf ihre Sonderstellung innerhalb der hierarchischen Struktur der Leibeigenschaft hinweist. In den historischen Dokumenten werden unter anderem Mathias und Merten Höhne aus Haus Nr. 4 als Betreiber dieses Wirtshauses genannt.

Ihre Rolle beschränkte sich nicht nur auf das Gastgewerbe, sondern sie fungierten auch als Verwalter des herrschaftlichen Bier-, Wein-, Kaffee- und Fleischzwang. Das Gebäude diente als Lager- und Umschlagplatz für die herrschaftlichen Produkte. Einige Waren wurden in kleinen, der Herrschaft gehörenden Kähnen angeliefert. Die Bewohner der Ortschaften Nestersitz (tschechisch Neštědice), Wesseln (tschechisch Veselí), Mosern (tschechisch Mojžíř) und Mörkau (tschechisch Mírkov) waren verpflichtet, ihren Bedarf an Bier, Wein und Fleisch über das Wirtshaus in Pömmerle zu beziehen. Zudem waren die Bauern dieser Dörfer verpflichtet, ihr zum Verkauf bestimmtes Vieh zuerst dem Wirt anzubieten.

Nach einem Brand des Wirtshauses im Jahr 1729 wurde dieses durch die Herrschaft im Jahr 1730 wieder aufgebaut. Am 30. Juni 1736 erfolgte der Verkauf des Wirtshauses von dem Grafen von Carolin an Johann Georg Kündiger, einen Untertan der Herrschaft Prießnitz. Nach dem Verkauf fielen die Ländereien, die zum Wirtshaus gehörten, an den Hof in Mosern zurück.

Das Wirtshaus war zumindestens bis ins Jahr 1931 zuletzt als „Gasthaus zum Kreuzbach“ erhalten.

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Quellen

  • Klemens Schmidt: Die ehemals herrschaftlichen Gebäude in Pömmerle. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 11. Jahrgang, 1931, 4. Heft. Selbstverlag, 1931, S. 163.
  • Beitragsbild: fiktives, mit DALL·E 3 erstelltes Bild

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Schenkungsurkunde des Königs Wladislaus II. aus dem Jahr 1169

Inhalt der Urkunde

In einer Urkunde aus dem Jahr 1169 werden durch König Wladislaus II. umfangreiche Ländereien in Nordböhmen an das Hospital des Heiligen Johannes von Jerusalem (auch bekannt als Johanniterorden) verschenkt bzw. frühere Schenkungen bestätigt. Auf dem Boden dieser Ländereien entstanden später Orte, in denen u. a. die böhmischen Höhne-Familien lebten.

In dieser mittelalterlichen Urkunde erklärt der König seine ursprüngliche Absicht nach Jerusalem zu reisen, um das Heilige Grab und andere heilige Stätten zu besichtigen, was jedoch durch nicht näher beschriebene Umstände vereitelt wurde. Als Zeichen seiner Frömmigkeit und um sein Gelübde zu erfüllen, beschließt er, den Orden zu unterstützen. Er schenkt dem Orden zur Unterstützung der Armen und Kranken mehrere seiner Dörfer. Zusätzlich bestätigt er die Schenkung von weiterem Land und Freiheiten, die zuvor von seinem Vater, Herzog Wladislaus, an den Orden vergeben wurden. Der Text listet die spezifischen Dörfer und Ländereien auf, die geschenkt werden, sowie die Rechte, die dem Orden übertragen werden, wie das Recht zum Fischfang und zum Bau von Mühlen. Die von König Wladislaus II. von Böhmen verschenkten Dörfer waren Hodoois, Osoym, Plane und Cuhov. Zu den bestätigten Ländereien zählten:

  1. Manetin – Dieses Gebiet erstreckt sich von der Grenze von Necstin bis zur Grenze von Plas, einschließlich des Flusses Manetin und der umliegenden Gebiete.
  2. Lipe
  3. Kahov mit Markt
  4. Wescu – Ein Gebiet um den Fluss Manetin.
  5. Cosodre – Ein Waldgebiet, sowie andere umliegende Wälder.
  6. Borislaoe und Hriborici – Zwei Dörfer in der Provinz Belin.
  7. Leuin – Ein weiteres Dorf, das auf Bitten seines Bruders Heinrich hinzugefügt wurde.
  8. Ein spezifischer Wald nahe Olesnice, der für die Nutzung des Hospitals wichtig war, erstreckend sich bis zum Berg Hoogen und zum Fluss Lupuhce, weiter bis zum Dorf Camice und Procetin, dann bis Tesk und zum Roten Felsen, und schließlich entlang des Flusses Labuhe.

Zu den in der Urkunde genannten Zeugen dieser Schenkung gehörten mehrere hochrangige kirchliche und weltliche Würdenträger, darunter seine Ehegattin, die Königin Juditha, verschiedene Bischöfe, Äbte und Adlige. Der Text schließt mit der Bestätigung des Jahres der Schenkung (1169), dem 30. Jahr der Herrschaft Wladislaus‘ und dem 11. Jahr seiner Königsherrschaft.

Die mittelalterliche Urkunde aus dem Jahr 1169 wird durch Karel Jaromír Erben in seinem Werk Regesta diplomatica nec non epistolaria Bohemiae ac Moraviae (Urkunden- und Brief-Regesten Böhmens und Mährens) aus dem Jahr 1855 nach einer Abschrift der Urkunde im Mährischen Landesmuseum festgehalten.

Lateinischer Text der Urkunde

Der originale, in Lateinischer Sprache des Mittelalters verfasste Text lautet:

Wladizlaus rex Boemine donat villas quasdam hospitali ordinis S. Joannis Hierosolymitani (seu Melitensis). Notum facio et cetera, quod a primis principatus mei temporibus semper in voto habui Jherosolymam ire, atque sepulchrum dominicum et alia loca sancta vere videre. Quod et adimplere volui, quando cum imperatore Conrado in expeditione contra paganos processeram. Sed cum peccatis exigentibus, nescio quo dei judicio, proposita perficere prohiberer, ad propria reversus votum exsolvere atque Jherosolymam ire, ibique aliquantisper moram facere, rursum magis ac magis accendor. Quod cum Ramundo, tunc temporis magistro hospitalis Jherosolymitani, ceterisque fratribus ejus innotuisset, statim claves castri, quod vocatur Crat et est in confinio paganorum situm, per fratrem Benedictum mihi miserunt, ipsum castrum cum omnibus suis pertinentiis absolute mihi meisque sociis ad nobis serviendum offerentes, quamdiucunque intra illa manere vellemus. Quorum devotionem ac liberalitatem gratissimam ducens, simulque perpendens quanta in praedicto hospitali humanitatis obsequia impenderentur omnibus sepulchri dominici visitatoribus, sed praecipue, ut ex multorum relatione didiceram, pauperibus et infirmis: placuit mihi tantorum bonorum esse cooperatorem etc. Divino igitur actus instinctu, praedicto hospitali S. Johannis Jherosolymitani ad sustentamentum pauperum et infirmorum promisi et assignavi quasdam villas meas, quas vel pecunia mea juste emi, vel justis ambitionibus mutavi, vel aliis justis modis secundum judicium nobilium seniorum Boemiae legitime acquisivi, ut inde subsidium aliquod habere possent, donec divina favente gratia ego ipse praesens aliquid superaddere possem. Et hae sunt villae, quas dedi et fratribus praedicti hospitalis Jherosolymitani assignavi: quantum videlicet in circuitione juxta Plas, scilicet: Hodoois, Osoym, Plane, Cuhov. Praeterea, addo et confirmo possessionem eidem domui hospitalis, quam pater meus dux Wladizlaus contulerat meis cognatis Wratizlaw et Micus; sed eisdem brevi tempore raptis de medio, quae iterum in usum meum cesserat: Manetin, a meta Necstinensi usque ad metam Plasensium cum omnibus suis pertinentiis, videlicet Lipe, Kahov cum foro, Wescu cum fluvio Manetin, jacente usque ad Plas, libertatem omnimodam quidlibet faciendi, seu piscandi sive molendinam ponendi in eo fluvio, eis concedentes. Silvam quoque nomine Cosodre et alias silvas circumjacentes jure legitimo do; et confirmo duas villas in provincia Belinensi dictas Borislaoe et Hriborici, quae coronae meae adjacebant. Ad petitionem autem fratris mei Heinrici, addo eis villam nomine Leuin et silvam quandam usibus ipsorum necessariam, juxta Olesnice protendentem, in medium montem Hoogen ad fluvium qui dicitur Lupuhce et ad villam Camice et ad Procetin, deinde usque Tesk et tunc ad Rufum puleum et sic jacentem usque ad dictum fluvium Labuhe, ubi sumpsit initium. Testes, qui affuerunt et audierunt donationem et confirmationem supra dictarum possessionum, hii sunt: Juditha regina, uxor mea; Fridericus, episcopus Pragensis; Heinricus, abbas de Brevnov; Lambertus, abbas de Kladorub; Meinherus, abbas de Plaz; Olricus, praepositus Pragensis; Paulus, decanus; Geruasius, cancellarius et praepositus Wissegradensis; Martinus, praepositus Lutomericensis; Florianus, subcancellarius; Bohuslaus, camerarius; Groznata, castellanus de Cladzco; Zdezlaus, pincerna; Vitko, dapifer; Bleg de Trebusson; Bohuse barbatus et frater ejus Ratibor; Cstibor de Chis; Smil de Udrehe; Moiek venator de Belsk; et alii quam plures. Actum est hoc anno incarnationis domini MCLXIX, anno autem mei principatus XXX, regni vero mei XI, episcopatus autem d. Friderici Pragensis I.

Karel Jaromír Erben: Regesta diplomatica nec non epistolaria Bohemiae ac Moraviae., 1855

Deutsche Übersetzung des Textes

Der Lateinische Text aus der Zeit des Mittelalters lässt sich sinngemäß wie folgt ins Deutsche übersetzen:

König Wladislaus von Böhmen schenkt einige seiner Dörfer dem Hospital des Heiligen Johannes von Jerusalem (oder des Malteserordens). Ich mache bekannt usw., dass ich seit den Anfängen meiner Herrschaft immer den Wunsch hatte, nach Jerusalem zu gehen, um das Heilige Grab und andere heilige Orte wahrhaftig zu sehen. Diesen Wunsch wollte ich erfüllen, als ich mit Kaiser Konrad auf einem Feldzug gegen die Heiden zog. Doch aufgrund meiner Sünden, durch irgendein göttliches Urteil, wurde mir verwehrt, mein Vorhaben zu vollenden, und als ich zurückkehrte, entflammte der Wunsch, Jerusalem zu besuchen und dort eine Weile zu verweilen, erneut in mir. Als dies Raymond, damals Meister des Jerusalemer Hospitals, und seine Brüder erfuhren, schickten sie mir sofort durch Bruder Benedikt die Schlüssel zur Burg Krat, die an der Grenze zu den Heiden liegt, und boten mir und meinen Begleitern das Schloss mit all seinen Besitztümern uneingeschränkt an, solange wir dort bleiben wollten. Ihre Hingabe und Großzügigkeit sehr schätzend und gleichzeitig bedenkend, welche großen Dienste an Menschlichkeit im besagten Hospital für alle Besucher des Heiligen Grabes, besonders aber, wie ich von vielen hörte, für die Armen und Kranken geleistet werden, erschien es mir angebracht, Teilhaber solch großer Güter zu sein usw. Daher, durch göttliche Eingebung geleitet, versprach und übertrug ich dem besagten Hospital des Heiligen Johannes von Jerusalem zur Unterstützung der Armen und Kranken einige meiner Dörfer, die ich entweder mit meinem Geld gerecht gekauft, durch gerechte Verhandlungen getauscht oder auf andere gerechte Weise nach dem Urteil der edlen Ältesten Böhmens rechtmäßig erworben hatte, damit sie daraus Unterstützung erhalten könnten, bis ich selbst, mit göttlicher Gnade, persönlich mehr hinzufügen könnte. Und dies sind die Dörfer, die ich gegeben und dem besagten Hospital des Heiligen Johannes von Jerusalem zugewiesen habe: soweit sie in der Umgebung von Plas liegen, nämlich: Hodoois, Osoym, Plane, Cuhov. Weiterhin füge ich hinzu und bestätige den Besitz desselben Hospitals, den mein Vater Herzog Wladislaus meinen Verwandten Wratizlaw und Micus verliehen hatte; aber nachdem sie kurz darauf aus unserer Mitte gerissen wurden, was wieder in meinen Besitz überging: Manetin, von der Grenze von Necstin bis zur Grenze von Plas, mit all seinen Zugehörigkeiten, nämlich Lipe, Kahov mit Markt, Wescu mit dem Fluss Manetin, bis zu Plas, gewähre ich ihnen vollkommene Freiheit, alles zu tun, zu fischen oder eine Mühle in diesem Fluss zu errichten. Außerdem schenke und bestätige ich ihnen rechtmäßig den Wald namens Cosodre und andere umliegende Wälder; und ich bestätige zwei Dörfer in der Provinz Belin, genannt Borislaoe und Hriborici, die an meine Krone grenzten. Auf Bitte meines Bruders Heinrich füge ich ihnen das Dorf Leuin hinzu und einen gewissen Wald, notwendig für ihren Gebrauch, sich erstreckend nahe Olesnice, bis zum Berg Hoogen, zum Fluss Lupuhce, zum Dorf Camice und zu Procetin, dann bis Tesk und dann zum Roten Felsen, so gelegen bis zum besagten Fluss Labuhe, wo es seinen Anfang nimmt. Zeugen, die anwesend waren und die Schenkung und Bestätigung der oben genannten Besitztümer hörten, sind diese: Juditha, meine Frau, die Königin; Friedrich, Bischof von Prag; Heinrich, Abt von Brevnov; Lambert, Abt von Kladorub; Meinherus, Abt von Plaz; Ulrich, Propst von Prag; Paul, Dekan; Gervasius, Kanzler und Propst von Vyšehrad; Martin, Propst von Lutomerice; Florian, Unterkanzler; Bohuslaus, Kämmerer; Groznata, Burgvogt von Cladzco; Zdezlaus, Mundschenk; Vitko, Truchsess; Bleg von Trebusson; Bohuse der Bärtige und sein Bruder Ratibor; Cstibor von Chis; Smil von Udrehe; Moiek, Jäger von Belsk; und viele andere. Geschehen ist dies im Jahr der Menschwerdung des Herrn 1169, im 30. Jahr meiner Herrschaft, im 11. Jahr meiner Königsherrschaft und im 1. Jahr des Bischofsamtes des Herrn Friedrich von Prag.

Karel Jaromír Erben: Regesta diplomatica nec non epistolaria Bohemiae ac Moraviae., 1855

Literatur zur Urkunde

Der tatsächliche Grenzverlauf der Gebietsschenkung ist in der Literatur umstritten. Zum Zeitpunkt der Schenkung handelte es sich größtenteils um ein Waldgebiet. Viele der heutigen Ortschaften auf diesem Gebiet wurden erst nach der Schenkung durch Loktoren neu gegründet.

Mit dem tatsächlichen Grenzverlauf der Gebietsschenkung befasst sich bspw. die nachfolgende Literatur:

  • Emil Richter: Der Johanniterwald. In: Arbeitsgemeinschaft für Heimatforschung in Aussig, geleitet von Prof. Dr. Franz Josef Umlauft (Hrsg.): Beiträge zur Heimatkunde des Aussig-Karbitzer Bezirkes. 15. Jahrgang, 1935, 3. Heft. Selbstverlag, 1935, S. 97 ff.

Podcast

Quellen

  • Wladislaus II. dux 1140-1158 rer Bohemiae 1158-1173. 1169. In: Regesta diplomatica nec non epistolaria Bohemiae ac Moraviae., Band I, Herausgeber Karel Jaromír Erben, 1855, Seite 143f.
  • Beitragsbild: fiktives, mit DALL·E 3 erstelltes Bild

Hinweise

Die Audiodatei, einschließlich der darin enthaltenen Stimmen, wurde mittels KI-Technologie von NotebookLM generiert. Dabei kann es zu Fehlern und Audiostörungen kommen. Diese Audiofolge bieten keine umfassende oder objektive Betrachtung eines Themas, sondern geben lediglich den Inhalt der genutzten Quellen wieder. Derzeit ist diese Audiodatei ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.